240_F_105044364_QnyRMHr7TsY24RqXGdZwntj5ev91zPUGDie Zeiten sind gut für die Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit heraus. 2015 wurde das Budget der Bundesagentur für Arbeit für den Gründungszuschuss wesentlich erhöht. Auch in diesem Jahr hilft der Gründungszuschuss Existenzgründern auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss der Arbeitsagentur hilft die ersten Monate die geringen Verdienste für das noch sehr junge Unternehmen auszugleichen und den Lebensunterhalt zu sichern. Eine Voraussetzung für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist der professionell erstellte Businessplan. Auch sonst gibt es einige Formalitäten zu beachten. Das notwendige Wissen für die Beantragung des Gründungszuschusses und was es zu beachten gilt, vermitteln wir im folgenden Text.

Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur

Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen und ob dieser Zuschuss der Arbeitsagentur für Sie als Starthilfe in Frage kommt, sind einigen Voraussetzungen zu erfüllen.

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Grundsätzlich können alle Bezieher von Arbeitslosengeld I zur Beendigung der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen. Der Bezug von ALG I muss mindestens einen Tag vor Gründung stattgefunden haben und ein Restanspruch von 150 Tagen zwingend eingehalten werden. Die Bewilligung liegt im Ermessen des zuständigen Vermittlers, das heißt der Antragsteller hat keinen Anspruch auf den Zuschuss. Es gilt das Prinzip des Vermittlungsvorrangs. Das bedeutet: Wenn die Prüfung des Arbeitsvermittlers ergibt, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis erfolgreicher ist, wird er den Antrag ablehnen. Wenn Sie noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld haben, sind auch Bezieher anderer Leistungen nach SGB III antragsberechtigt. Bei erneuter Arbeitslosigkeit wird der Anspruch auf ALG I um die Zahl der Tage verkürzt, für die der Gründungszuschuss bezogen wurde.

Was wird eigentlich durch den Gründungszuschuss gefördert?
Der Gründungszuschuss dient der Beendigung der Arbeitslosigkeit und soll als Starthilfe einer hauptberuflichen Selbstständigkeit dienen, so dass der Lebensunterhalt und die soziale Sicherung des Gründers gewährleistet ist. Das dahinterliegende Geschäftskonzept muss tragfähig sein und nachhaltig die eigene Existenz sowie den Unternehmenserfolg sichern. Neben diesen Grundvoraussetzungen muss der Unternehmensgründer durch seine fachliche und auch persönliche Fähigkeit zur erfolgreichen Unternehmensführung überzeugen. Das unternehmerische Know-how und ausreichende Marktkenntnisse sind anhand geeigneter Erfahrungen nachzuweisen. Bei der Persönlichkeit ist ein Nachweis schwierig zu erbringen. Überzeugen Sie durch Ihre Leidenschaft, Das Engagement, die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, ohne zu übertreiben.

Wie lange bekommen Sie den Gründungszuschuss?
Grundsätzlich kann der Gründungszuschuss für einen Zeitraum von 15 Monaten bezogen werden. In den ersten sechs Monaten erhält der junge Unternehmer einen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes I. Zu diesem Zuschuss wird eine Pauschale in Höhe von 300 Euro gewährt, mittels dieser der Gründer seine soziale Absicherung bezahlen kann. Diese Pauschale wird unter Umständen für weitere neun Monate bewilligt. Die Pauschale wird nur genehmigt, insofern sich die Tragfähigkeit des Konzeptes während der ersten sechs Monate herausgestellt hat und die geplanten Ziele möglichst erreicht wurden.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Höhe des ALG I. Fakt ist es, dass es um eine steuerfreie, nicht zurückzuzahlende Menge Geld geht. Dieses kann bis zu 18.000 € für den Zeitraum des Zuschusses betragen. Wenn ein Unternehmensgründer sich aufgrund der Höhe seines ALG I Geld hinzuverdienen möchte, ist das möglich. Allerdings darf die nebenberufliche Tätigkeit keine 15 Wochenstunden übersteigen. Die Höhe des Verdienstes hingegen spielt keine Rolle.

Welche Dokumente Sie für die Antragsstellung benötigen
Da es keinen wirklichen Anspruch auf Bezuschussung gibt, müssen Sie bei der Beantragung den Vermittler von Ihrem unternehmerischen Know-how überzeugen. Dabei hilft Ihnen der professionell erstellte Businessplan und Finanzplan. Im Einzelnen sind folgende Dokumente für die Antragstellung einzureichen…
1. Antragsformular für den Gründungszuschuss
2. Businessplan inklusive der Finanzplanung
3. Gutachten einer fachkundigen Stelle
4. Lebenslauf
5. Anmeldung zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
Den Antrag bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler. Dieser ist vollständig auszufüllen. Mit Hilfe des Businessplans überzeugen Sie den Vermittler von Ihrem tragfähigen Geschäftskonzept. Das Gründungsvorhaben beschreiben Sie ausführlich und kalkulieren die zu erwartenden Zahlungsströme. Ihr Finanzplan stellt die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für mindestens drei Jahre dar. Eine weitere notwendige Grundlage für die Förderung ist die positive Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Dazu ist die entsprechende Bescheinigung beizubringen. Der Lebenslauf und die Nachweise zur fachlichen und persönlichen Qualifikation klären Sie am besten direkt mit Ihrem Vermittler.

Diese Inhalte verlangt die Arbeitsagentur im Businessplan
Überzeugung, Überzeugung, Überzeugung. Das ist das wichtigste für die Bewilligung des Gründungszuschusses. Die fachkundige Stelle müssen Sie mit Hilfe des Businessplans, genauso wie die Arbeitsagentur, von dem wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Gründung überzeugen. Eine formale Vorgabe für die Businessplan-Erstellung seitens der Bundesagentur für Arbeit gibt es nicht. Der Businessplan sollte klar strukturiert, verständlich, sachlich und ausführlich das Vorhaben beschreiben. Inhaltlich sollten die folgenden Themengebiete abgehandelt werden und ein roter Faden sichtbar werden.

1. Zusammenfassung
2. Geschäftsidee
3. Alleinstellungsmerkmal
4. Gründer(innen)-profil
5. Markteinschätzung und Wettbewerb
6. Kunden und Zielgruppen
7. Preispolitik
8. Marketing und Vertrieb
9. Organisation und Standort
10. Chancen und Risiken
11. Finanzplan, das komplette Zahlenwerk mit Kostenplanung, Umsatz- und Rentabilitätsprognose und Liquiditätsplan
12. Anhang

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